AKTUELLES
Mandanten erhalten regelmäßig Rundschreiben über aktuelle Themen.
Bilanzierer sind verpflichtet für Bargeldgeschäfte ein Kassenbuch (alternativ: Kassenbericht) zu führen! Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich in unveränderbarer Form aufzuzeichnen. Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden häufig Mängel festgestellt, die regelmäßig zu Hinzuschätzungen von Umsätzen berechtigen. Somit müssen - insbesondere in bargeldintensiven Betrieben - die Themen Registrierkasse und Kassenbuchführung verstärkte Beachtung finden. Häufig ist noch Nachholbedarf. Abgerundet wird die Kassenbuchführung durch ein Zählprotokoll.
Incentives sind (lohn)steuer-/ und sozial-versicherungsfreie Sachbezüge an Arbeitnehmer, die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen und zur Mitarbeiterzufriedenheit beitragen können (u.a. 44€- Gutschein / Monat, 60 EUR Geburtstags- Gutschein, Essensgutscheine, Gesundheitsfördermaßnahmen, betriebliche Altersvorsorge, Gewährung von Mobilfunkgeräten und Laptops). Für den Arbeitgeber stellen diese Betriebsausgaben dar.